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CE Kennzeichen

CE KENNZEICHEN

Üblicherweise wird es gedacht, dass jedes Produkt, dass in der EU verkauft wird, das CE Kennzeichen auf der Verpackung aufweisen muss . Selbsverständlich ist das Ce Kennzeichen für die Produkte, die von den verschiedenen Richtlinien gefördert sind, pflicht. Für diese Produkte muss das CE Kennzeichen auf der Verpackung stehen, um den Anwender zu beweisen, dass dieses Produkt die Gesundheits- und Sicherheitsverpflichtungen erfüllt. Jedoch müssen nicht alle Produkte dieses Kennzeichen tragen.

Diese Produkte werden von Europäische Richtlinien geregelt und im Allgemeinen handelt es sich um Produkte/Instrumente/ Materialien, die in Situationen angewendet werden, in denen ein Gesundheitsrisiko vorhanden ist oder deren Verwendung ein Risiko für den Anwender darstellen könnte.

Unter diesem Link werden die Richtlinien zusammengefasst, die die Bedinungunen der Produkte mit CE Kennzeichen definieren.

CV Protection verkauft nur zwei Kategorien von den gelisteten Produkten:

– Persönliche Schutzausrüstung: geregelt durch der Europäischen Richtlinie 89/686/EWG.
In dieser Kategorie finden wir die Handschuhe, Overalls und die Schutzmasken (FFP).

– Medizinprodukte: geregelt durch der Europäischen Richtlinie 93/42/EWG.
Hier werden die Handschuhe und auch einige Produkte der Einwegbekleidung eingerahmt, wie z.B. die Einwegkittel und der chirurgischer Mundschutz.

Wie Sie bemerken können, befinden sich die Handschuhe in zwei Kategorien, deswegen werden diese als dual Produkte betrachtet, und müssen deswegen die Anforderungen beider Richtlinien erfüllen.

Angesichts der Beglaubigung der Erfüllung der Anforderungen des CE Kennzeichens, beide Richtlinien fordern die Redaktion und Unterschrift  einer Erklärung ein, so gennante Einverständniserklärung CE, die den Kunden die Erfüllung der Anforderungen der regulierenden Produktennorm bestätigt. Im Falle der meisten Produkte, die in der Klasse I von Medizinprodukte und in der Kategorie I von PSA einbegriffen sind, ist diese Erklärung für die Vermarktung in der Europäische Union genügend. Die Produkte, die in Klasse II und III von Medizinprodukte (chirurgische Handschuhe), sowie in den Kategorien II und III von PSA (chemische und biologische Schutzhandschuhe) klasifiziert sind, müssen von der Zertifizierungsstelle bescheinigt werden. Die  Bescheinigung muss als weitere Dokumentation des Produktes bewahrt werden und die Nummer, die  die Zertifizierungsstelle identifiziert, muss auf den Verpackungen unter dem CE Kennzeichen gedruckt werden.

Jedoch müssen nicht alle Produkte diese Anforderungen erfüllen. Wir haben beobachtet, dass einige Produkte durch ihren scheinbaren Zweck darüber verwirren können. Das ist der Fall der meisten Einwegbekleidung, wie z.B. der Einweg-Overall, der Einweg-Besucherkittel, die Überschuhe, die Schürzen, u.s.w. Das gleiche passier auch oft mit Produkten aus Zellulose (Händetrockner, Tücher, u.s.w.), Wiederverschliessbarebeutel, usw. um einige gewöhnliche Fälle zu nennen. Diese Artikeln gehören weder zu den vorherigen beschriebenen Kategorien, noch zu irgendeine andere Kategorie, die die Richtlinien deutlich regeln, da diese Produkte Hygieneartikel sind, und meistens nur vor Verschmutzungen schützen. Deswegen, müssen diese nicht das CE Kennzeichen tragen.

Als Zusammenfassung möchten wir Ihnen hinwweisen, dass es wichtig ist, bevor den Kauf oder Verkauf, sich richtig über den Kategorien der Produkten zu erkündigen, falls eine oder mehrere Richtlinien angewendet werden müssen. Wenn es so ist, sollten wir gewährleisten, dass die Anforderungen der verschiedenen Richtlinien erfüllt werden und den Lieferant die entsprechende Dokumentation beantragen.

 
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